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Bekanntmachung über die Aufstellung der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Hölden“ sowie die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Walkertshofen hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Hölden“ gefasst.

 

Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Hölden“ umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 1373 und 1601 der Gemarkung Walkertshofen.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sollen verschoben werden. Zudem soll das Baufeld Nr. 10 von Nordwest nach Südost verlegt werden. Die Details sind den Planunterlagen von Johann Blumenhofer, Hölden vom 26.04.2022 zu entnehmen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Pläne von Johann Blumenhofer, Hölden, mit Textteil gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen gem. § 36 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Nach § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange abgesehen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 findet in der Zeit

 

von Montag, den 23.05.2022 bis Freitag, den 01.07.2022 statt.

 

In dieser Frist liegen die Planunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden in der Rathausstraße 58, 86863 Langenneufnach, Zimmer 08, während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) und im Rathaus Walkertshofen, Bahnhofstraße 4, 86877 Walkertshofen, während der Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin, öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen stehen der Öffentlichkeit während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter www.walkertshofen.de zur Einsicht zur Verfügung.

 

Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird hiermit amtlich bekanntgemacht, dass die Aufstellung der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Hölden“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Walkertshofen, den 13.05.2022

 

Margit Jungwirth-Karl

 

Erste Bürgermeisterin