Bekanntmachung Öffentliche Auslegung Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Walkertshofen hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen und Hinweisen (Teil B) sowie Begründung (Teil C) in der Fassung vom 26.11.2024 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von den Verfahrensschritten zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen und Hinweisen (Teil B) sowie Begründung (Teil C) in der Fassung vom 26.11.2024, gefertigt vom Büro Kling Consult GmbH aus Krumbach, liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden in der Rathausstraße 58, 86863 Langenneufnach, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Gemeinde Walkertshofen, Bahnhofstraße 4, 86877 Walkertshofen zur den Bürgersprechzeiten (Montag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr und
18:30 Uhr – 19:30 Uhr),
im Zeitraum von 03.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
zu Jedermanns Einsicht aus.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage unter www.walkertshofen.de abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m.
§ 3 BauGB und dem Bay DSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, entfällt die Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, entnommen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
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